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  • Die klassischen Kanones

    Schon in den ersten Semestern des Jurastudiums lernt man die klassischen Kanones kennen. In dieser Lektion werden die Wortlaut-, die systematische, die historische und die teleologische Auslegung näher erläutert. Diese Methoden werden bei jedem rechtlichen Streit oder Problem herangezogen und stellen mithin das grundlegende methodische Werkzeug dar, dessen verständige Verwendung entscheidend in die Bewertung juristischer Arbeiten miteinfließen kann. Die Kenntnis dieser Kanones ist für jeden (angehenden) Juristen verpflichtend.