1. Einführung

Bei der Behandlung des Patienten greift der Arzt auf vielfältige Weise in die körperliche Integrität des Patienten ein, z.B. durch Blutentnahme, Verschreibung von Medikamenten oder Operationen. Dadurch kann er den Tatbestand der Körperverletzung (§ 223 StGB) verwirklichen.