1. Definition des Medizinstrafrechts

Das Medizinrecht umfasst Regelungen aus dem Zivilrecht, öffentlichen Recht und Strafrecht. Es wird definiert als das Recht, das sich mit „Medizin“ im weitesten Sinne befasst, nämlich mit der Tätigkeit des Mediziners, dem Verhältnis zwischen Arzt und Patienten und der medizinischen Forschung.