Einführung in das Medizinstrafrecht

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Buch: Einführung in das Medizinstrafrecht
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Datum: Sonntag, 28. April 2024, 17:34

1. Definition des Medizinstrafrechts

Das Medizinrecht umfasst Regelungen aus dem Zivilrecht, öffentlichen Recht und Strafrecht. Es wird definiert als das Recht, das sich mit „Medizin“ im weitesten Sinne befasst, nämlich mit der Tätigkeit des Mediziners, dem Verhältnis zwischen Arzt und Patienten und der medizinischen Forschung.


2. Vorherrschende Bereiche des Medizinrechts

Im Medizinrecht sind zwei Bereiche vorherrschend:

1) Die zivilrechtliche Schadensersatzhaftung, da der geschädigte Patient in der Regel eine finanzielle Entschädigung anstrebt.

2) Die strafrechtliche Haftung, da diese den Arzt erheblich bedroht und dadurch zu einer rechtmäßigen Heilbehandlung anhalten soll.


3. Begriff des Medizinstrafrechts

Medizinrecht umfasst den gesamten Bereich ärztlicher Tätigkeit, unter anderem Fragen des zivilrechtlichen Schadensersatzes, der Richtlinien der Ärztekammern etc. 

4. Bereiche des Medizinstrafrechts

Medizinstrafrecht umfasst die Strafbarkeit innerhalb verschiedenster ärztlicher Tätigkeiten:

1) Strafbarkeit im Bereich der Untersuchung eines Patienten, 

2) Strafbarkeit im Bereich der Therapie eines Patienten, 

3) Strafbarkeit im Bereich der medizinischen Forschung, 

4) Strafbarkeit im Bereich sonstigen ärztlichen Handelns (z.B. Schweigepflicht, Gutachten).


5. Verortung des Medizinstrafrechts

Das Medizinstrafrecht ist nicht in einem bestimmten Gesetz oder Abschnitt des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt. Spezifisch medizinische Probleme tauchen in verschiedenen Strafnormen und Gesetzen auf und rechtliche Probleme drohen bei jeder medizinischen Tätigkeit.

6. Ärztliches Standesrecht - Berufsordnungen

Bei einem Fehlverhalten des Arztes ist neben strafrechtlichen Konsequenzen auch eine Ahndung durch das ärztliche Standesrecht möglich. Das ärztliche Standesrecht steht neben dem eigentlichen Arztrecht und ist in den Berufsordnungen der Landesärztekammern zusammengefasst. 

7. Ärztliches Standesrecht - Inhalt

Es regelt die Berufspflichten und -rechte und schreibt, mit dem Ziel der Gewährleistung der ärztlichen Freiberuflichkeit, die Ausübung des Arztberufs vor. Die Einhaltung der Berufspflichten wird von den Berufsgerichten überwacht, die im Falle einer Pflichtverletzung Sanktionen verhängen können. 

8. Ärztliches Standesrecht: Der hippokratische Eid

Die ärztliche Berufsordnung ist vom hippokratischen Eid abgeleitet. Der hippokratische Eid (ca. 400 v. Chr.) gilt als Ursprung der Regelung der ärztlichen Ethik. Er wurde benannt nach dem griechischen Arzt Hippokrates und hat bis heute eine Leitbildfunktion. Der Eid selbst hat heute keine rechtliche Wirkung mehr.