1. Allgemeines

Das erste Kapitel dieses Buches soll zunächst einen Überblick über das Asylverfahren nach nationalem Recht vermitteln. Allen voran ist hier vor allem das AsylG näher zu betrachten. 

In den folgenden Kapiteln wird insbesondere auf die Bewertung des Asylantrags (Kapitel III.) als auch die einzelnen Entscheidungsmöglichkeiten des BAMF (Kapitel IV.) näher eingegangen.

Das Asylverfahren folgt in einer groben Aufteilung in fünf Schritten: (1) Zunächst wird ein Asylbegehren geäußert, wobei sich die rechtliche Handhabe nach dem Weg der Einreise unterscheidet (siehe 2.). Daraufhin kommt es zu einer (3) Identitätsfeststellung und der (4) Verteilung in Aufnahmeeinrichtungen. Dort kann (5) der Asylantrag gestellt werden, über den (6) das BAMF in der Folge zu entscheiden hat.

Zusammengefasst lässt sich das Asylverfahren folgendermaßen beschreiben:

1. Zunächst wird ein Asylbegehren geäußert. Ein solches Begehren liegt auch dann vor, wenn die Zuerkennung internationalen Schutzes begehrt wird. Die Verpflichtung zur Antraganstellung an der Grenze für Ausländer, die nicht über die notwendigen Ausweispapiere verfügen, hat den Zweck, Zuwanderung zu steuern und eine Umgehung der Drittstaatenregelung beziehungsweise des Dublin-Asylsystems zu verhindern. Allerdings gelten die Verpflichtungen nur für Ausländer, die nicht über die erforderlichen Einreisepapiere verfügen. Durch das Asylbegehren können Ausländer eine zeitweise Legitimation des Aufenthaltes erreichen (vgl. § 55 AsylG).

2. Die rechtliche Handhabe des Asylverfahrens unterscheidet sich nach dem Weg der Einreise. Es wird differenziert zwischen der Einreise auf dem Landweg (§ 18 AslyG) und der Einreise über den Luftweg (§ 18a AsylG). § 19 AsylG regelt das Verfahren, falls Personen nicht bei der Grenzbehörde, sondern bei der Bundes- oder Landespolizei oder Ausländerbehörde um Asyl nachsuchen.

3. Nachdem der Ausländer sein Asylbegehren geäußert hat und geklärt wurde, über welchen Weg der Ausländer eingereist ist und welches Verfahren dementsprechend anzuwenden ist, muss als nächster Schritt die Identität des Ausländers festgestellt werden. Danach kommt es in der Regel zu einer Verteilung in Aufnahmeeinrichtungen. Dort kann der Asylantrag gestellt werden, über den das BAMF entscheidet



Grafik: Übersicht über das Asylverfahren