Wiederholungsaufgaben Besitzschutz
Abschlussbedingungen
Wiederholungsaufgaben Besitzschutz
Frage:
Wann liegt ein Besitzentzug durch verbotene Eigenmacht i.S.d. § 858 Abs. 1 BGB vor?
Antwort:
Von einem Besitzentzug durch verbotener Eigenmacht i.S.d. § 858 Abs. 1 BGB kann gesprochen werden, wenn dem unmittelbaren Besitzer sein Besitz ohne, nicht notwendigerweise gegen seinen Willen entzogen wird.