5. Der Geschäftsgang

Der Geschäftsgang des Gemeinderats ist die Haupttätigkeit dessen und erschöpft sich weit überwiegend in der Gemeinderatssitzung. Dort werden alle die Gemeinde betreffenden Angelegenheiten beraten und beschlossen, sofern der Bürgermeister keine ihm obliegende Eigenzuständigkeit für sich behaupten kann.