Der Gemeinderat
Abschlussbedingungen
Die Lerneinheit Gemeinderat vermittelt die Grundlagen des Kommunalverfassungsrechts. Dabei wird insbesondere die Konstitution, Funktion sowie Arbeitsweise, der sog. Geschäftsgang des Gemeinderats beleuchtet, der die notwendigen Bezüge zum Haus- und Ordnungsrecht sowie zu den Mitwirkungsverboten aufgrund persönlicher Beteiligung herstellt.
5. Der Geschäftsgang
Der Geschäftsgang des Gemeinderats ist die Haupttätigkeit dessen und erschöpft sich weit überwiegend in der Gemeinderatssitzung. Dort werden alle die Gemeinde betreffenden Angelegenheiten beraten und beschlossen, sofern der Bürgermeister keine ihm obliegende Eigenzuständigkeit für sich behaupten kann.