Lerneinheiten zu den Grundlagen
3. Prozessmaximen und Verfahrensgrundsätze
Die Prozessmaximen als Grundsätze bzw.
Prinzipien haben sich in langer Tradition herausgebildet und garantieren die
Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens. Sie zeigen die Grundstruktur des
Strafverfahrens auf. Einige Prinzipien entfalten Wirkung im gesamten Verfahren,
andere nur in Teilabschnitten, insbesondere in der Hauptverhandlung. Eine
gesetzliche Normierung finden die Prozessmaximen in der StPO, bspw. in §§ 151,
244 Abs. 2, 261 StPO oder auch im GVG, § 169 S. 1 GVG. Andere Prozessprinzipien
werden aus dem Grundgesetz hergeleitet, z.B. aus Art. 101, 103 Abs. 1 GG oder
sie finden Einzug über die Auslegung, Inhalt oder die Bestimmung der Reichweite
von Grundrechten, wie Art. 6 EMRK.