Lerneinheiten zu den Grundlagen
2. Der Ablauf eines Strafverfahrens im Überblick
2.1. Überblick (1)
Ein Ermittlungsverfahren wird bei einem
Anfangsverdacht einer Straftat eingeleitet; auch dann, wenn der
Beschuldigte zu diesem Zeitpunkt noch unbekannt ist. Staatsanwaltschaft und
Polizei untersuchen den Sachverhalt und sammeln dabei sowohl den Belastungs-
als auch Entlastungsstoff. Bei hinreichendem Tatverdacht wird Anklage
erhoben. Dies leitet das Zwischenverfahren ein. Hier prüft das für die
spätere Hauptverhandlung zuständige Gericht, ob hinreichende Verdachtsgründe
vorliegen, die eine Verurteilung rechtfertigen würden. Ist dies der Fall, so
beschließt das zuständige Gericht, die Anklage zuzulassen und das Hauptverfahren
zu eröffnen. Das anschließende Hauptverfahren lässt sich in zwei Abschnitte
teilen, nämlich die sog. Vorbereitung der Hauptverhandlung und die Hauptverhandlung
selbst. Ersteres dient vor allem dazu organisatorische Fragen zu klären,
während letzteres das eigentliche Kernstück des Strafprozesses bildet.