Lerneinheiten zu den Grundlagen
2. Der Ablauf eines Strafverfahrens im Überblick
Das Strafverfahren besteht aus dem
Erkenntnisverfahren und – nach seinem rechtskräftigen Abschluss – aus dem
Vollstreckungsverfahren. Letzteres ist in den §§ 449 ff. StPO sowie dem
Strafvollstreckungsgesetz normiert. Allerdings spielt das
Vollstreckungsverfahren im Studium und Examen keine Rolle. Das Augenmerk wird
daher auf das Erkenntnisverfahren gelegt, welches sich – grob gesagt – in das
Ermittlungsverfahren (§§ 151 ff. StPO), das Zwischenverfahren (§§ 199 ff. StPO)
und das Hauptverfahren (§§ 212 ff. StPO) unterteilen lässt. Das Hauptverfahren
schließt mit der Verkündung des Urteils (§ 260 StPO). Wird dieses
rechtskräftig, so geht es in die Vollstreckung, s.o., werden Rechtsmittel
eingelegt, so verhindert dies den Eintritt der Rechtskraft und es schließt sich
das sog. Rechtsmittelverfahren (§§ 296 ff. StPO) an.