Lerneinheiten zu den Grundlagen
1. Die Rechtsquellen und der Aufbau der StPO
1.1. Hauptquellen
Wie bereits eingangs gesehen, liegt das
Strafmonopol – und damit eigentlich auch das Strafverfolgungsmonopol – beim
Staat. Damit auf der einen Seite eine möglichst effektive und auf der anderen
Seite aber keine grenzenlose Strafverfolgung möglich ist, bedarf es gewisser
Regeln.
Hauptquellen des Strafprozessrechts sind zunächst die Strafprozessordnung
(StPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) zu nennen.
Die StPO enthält
Regelungen über Ermittlungsmaßnahmen und ihre Voraussetzungen für eine
verwertbare Beweis(-mittel-)gewinnung, das erstinstanzliche Verfahren,
Rechtsmittel und besondere Verfahrensarten, wie die Nebenklage (ausführlicher dazu in den folgenden Themen
im Kursraum), wo die Möglichkeit des betroffenen Bürgers besteht, sich der
öffentlichen Klage anzuschließen, um seine persönlichen Interessen auf
Genugtuung im Verfahren zu verfolgen (näher dazu, Meyer-Goßner/Schmitt, StPO,
Vor § 395 Rn. 1).
Im GVG finden sich Regelungen über die sachliche
Zuständigkeit, die Besetzung der Gerichte und Spruchkörper und den Aufbau der
Staatsanwaltschaft.