Résumé de section



  • Kinder- und Jugendhilferecht




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  • Thema 4

    4.1 Hilfen zur Erziehung I - Die Grundnorm des § 27 SGB VIII

    • Unter dem Begriff der "Hilfen zur Erziehung" werden verschiedene individuelle und/oder therapeutische Maßnahmen zusammengefasst. Dabei handelt es sich um die "klassische" Einzelfallhilfe für Kinder und Jugendliche. In diesem Kapitel wird ein Überblick gegeben und die Grundvoraussetzungen dafür vorgestellt.