Abschnittsübersicht

  • Das Handelsrecht ist als "Sonderprivatrecht der Kaufleute" ein Teil des Zivilrechts, dessen Anwendung an den Begriff des Kaufmanns geknüpft ist. Das folgende Kapitel soll eine Übersicht über die Prüfungsgebiete des Handelsrechts, das Handelsrecht als Rechtsgebiet und die handelsrechtliche Klausur verschaffen.