Drei Grundphänomene rechtsphilosophischen Denkens

Im Folgenden wollen wir drei einfache Grundaussagen diskutieren, die eine Reihe von zentralen Problemen und Hauptthemen rechtsphilosophischen Denkens in sich bergen. Diese drei Sätze intendieren weder ein System der Rechtsphilosophie noch eine abschließende Problemdefinition. Sie haben vielmehr illustrativen Charakter.

 

Satz 1: Das Recht ist nötig, erforderlich („geboten“).

Satz 2: Das positive Recht kann ungerecht sein.

Satz 3: Das Recht erscheint als relativ (im Sinne von: variabel, zeitlich und örtlich unterschiedlich).