Methodenlehre im Zeitalter des Vernunftrechts
Preußisches Allgemeines Landrecht (1794)
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Johann Heinrich von Carmer, preußischer Großkanzler, der die Federführung bei der Kodifikation des PrALR hatte. |
Das preußische allgemeine Landrecht von 1794 ist die erste der großen Naturrechtskodifikationen. Frühere Gesetzesvorhaben, etwa der Codex Maximilianus Bavaricus Civilis von Kreittmayr aus dem Jahr 1756, sind noch stark dem usus modernus verhaftet. Ausgangspunkt für die Kodifikation des preußischen ALR ist eine Kabinettsordre Friedrich II. von 1746. Das Gesetz sollte rational und verständlich formuliert sein.1
Wesentliche Protagonisten des preußischen ALR waren Carl Gottlieb Svarez (1746–1798), Ernst Ferdinand Klein (1744–1810) und Johann Heinrich Casimir Graf von Carmer (1720–1801)
Inhaltlich handelt es sich beim PrALR um ein Kompromissprodukt; zwar ist es im Grundsatz aurklärerisch, dennoch trägt es zur Befestigung der Ständeordnung bei.
Deutlich spürt man den Richtigkeitsglauben des aufgeklärten Absolutismus. Zentral war dabei ein Auslegungsverbot. Im Zweifel sollte nicht ein Richter, sondern eine Gesetzgebungskommission entscheiden.
Das strenge Auslegungsverbot und die Anzeige an die Gesetzeskommission während des Prozessverlaufs wurden jedoch bereits 1798 abgeschafft.
1 Wieacker, Privatrechtsgeschichte der Neuzeit, 2. Aufl. 1967, S. 328.
