III. Methodenlehre

1. Deduktive und induktive Methode

Bei der deduktiven Methode werden aus einer Anfangsthese Schlussfolgerungen für die Endaussage gezogen. Ob die These richtig oder falsch ist, wird anhand der deduktiven Methode nicht untersucht, sie nimmt lediglich Ableitungen von der Anfangsthese vor, indem vom Allgemeinen auf das Besondere geschlossen wird. Die Technik der induktiven Methode verfährt hingegen in umgekehrter Reihenfolge. Nach der Inspektion der Endaussage versucht sie eine allgemeingültige Aussage in Form einer These zu konstruieren[1], wobei sie den Inhalt verschiedener thematisch gleicheinzuordnender Endaussagen begutachtet um die daraus gezogenen Erkenntnisse als Allgemeingültig zu formulieren und idealtypische Kriterien aufzustellen.

2. Analytisches Denken

Der Ansatz des analytischen Denkens als eine Methode der empirischen Staatslehre löst aus einem komplexen Sachverhalt gewichtige Elemente heraus und versucht diese auf das Wesentliche herunter zu brechen.[2] Dabei ist das Ergebnis stets mit der Wirklichkeit zu vergleichen, um sich nicht von einer Ideologie vereinnahmen zu lassen und unkritisch zu werten.

3. Typisierendes Denken

Die Methode des typisierenden Denkens zieht anhand von Erfahrungswerten Rückschlüsse auf den zu betrachtenden Fall.[3] Oft geschieht die Schlussfolgerung intuitiv, d.h. man bedient sich bekannter Geschehensabläufe, um zu neuen Erkenntnissen zu gelangen.



[1] Schöbener, Allgemeine Staatslehre, § 1, Rn. 12f.

[2] Zippelius, AllgStL, § 2, II.

[3] Zippelius, AllgStL, § 2, III, 1.