12. Heileingriff als Körperverletzung - Entscheidung des Meinungsstreits

Der Rechtsprechung ist zu folgen. Als Begründung werden u.a. angeführt: 

1) Das Handeln verletzt den Körper des Patienten, der Einzelakt ruft einen pathologischen Zustand hervor - dies muss in der Prüfung berücksichtigt werden. 

2) Der Patient ist vor eigenmächtigen Eingriffen und Verletzung des Selbstbestimmungsrechts zu schützen, indem nur seine Einwilligung den Arzt rechtfertigen kann.