10. Ärztliches Handeln lege artis

Die Regeln der ärztlichen Kunst (leges artis) sind ein häufiges Kriterium im Medizinstrafrecht. Es bedeutet Handeln nach den anerkannten Regeln ärztlicher Kunst. Der Arzt muss die Sachlage im Zeitpunkt des Eingriffs richtig beurteilen und nach „medizinischem Standard“ handeln. Dieser Standard ist das in der ärztlichen Praxis und Erfahrung bewährte, nach naturwissenschaftlicher Erkenntnis gesicherte, von einem durchschnittlich befähigten Facharzt verlangte Maß an Kenntnis und Können.