9. Der Heileingriff als Körperverletzung - Ansicht des Schrifttums

Nach einer Ansicht ist der ärztliche Heileingriff keine körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung, da durch ihn letztlich der Körperzustand verbessert oder gewahrt wird. Dies gilt auch dann, wenn sich der Zustand des Patienten verschlechtert. Der Arzt begeht nach dieser Ansicht keine Körperverletzung, wenn er den Eingriff „lege artis“ zum Wohle des Patienten vornahm.