6. Ärztliches Standesrecht - Berufsordnungen

Bei einem Fehlverhalten des Arztes ist neben strafrechtlichen Konsequenzen auch eine Ahndung durch das ärztliche Standesrecht möglich. Das ärztliche Standesrecht steht neben dem eigentlichen Arztrecht und ist in den Berufsordnungen der Landesärztekammern zusammengefasst.