4. Bereiche des Medizinstrafrechts

Medizinstrafrecht umfasst die Strafbarkeit innerhalb verschiedenster ärztlicher Tätigkeiten:

1) Strafbarkeit im Bereich der Untersuchung eines Patienten, 

2) Strafbarkeit im Bereich der Therapie eines Patienten, 

3) Strafbarkeit im Bereich der medizinischen Forschung, 

4) Strafbarkeit im Bereich sonstigen ärztlichen Handelns (z.B. Schweigepflicht, Gutachten).