2. Vorherrschende Bereiche des Medizinrechts

Im Medizinrecht sind zwei Bereiche vorherrschend:

1) Die zivilrechtliche Schadensersatzhaftung, da der geschädigte Patient in der Regel eine finanzielle Entschädigung anstrebt.

2) Die strafrechtliche Haftung, da diese den Arzt erheblich bedroht und dadurch zu einer rechtmäßigen Heilbehandlung anhalten soll.