1. Allgemeines

Wir haben in diesem Kurs bereits die verschiedenen materiellen Ansprüche besprochen, über die ein Asylbewerber Schutz in der Bundesrepublik erlangen kann. Diese Ansprüche sind aber nicht formlos zu erreichen, sondern es bedarf eines förmlichen Verfahrens, auf das in diesem Buch näher eingegangen werden soll.

Das Grundgesetz enthält keinen ausdrücklichen Regelungsauftrag an den Gesetzgeber in Bezug auf das Asylverfahren. Allerdings bedürften Grundrechte, damit diese ihre Funktion erfüllen können, geeigneter Organisationsformen und Verfahrensregelungen. Da ein Verfahren aber grundsätzlich von den deutschen Behörden bei der Asylantragstellung durchgeführt wird, stellt sich die Frage, ob dies nicht eine unbillige Einschränkung des Asylrechts ist.Das BVerfG hat in einem Urteil festgestellt, dass der Verfahrensvorbehalt keine unbillige Einschränkung darstellt, sondern vielmehr sogar zusätzlich Vorteile für den Schutzsuchenden bietet. Ein förmliches Verfahren sichert die Gleichbehandlung und bietet bessere Rechtsschutzmöglichkeiten. In diesem Zusammenhang spricht das BVerfG dann auch nicht von Beschränkungen, sondern lediglich von Regelungen des Asylrechts (Urteil). Die rechtlichen Bestimmungen müssen aber so ausgelegt und angewendet werden, dass sie dem Grundrechtsschutz zur Geltung verhelfen.

Dasselbe Problem stellt sich auch auf europarechtlicher Ebene. Und auch hier hat der Unionsgesetzgeber Verfahrensvorschriften erlassen, die der Vereinheitlichung der Regelung des Asylverfahrens dienen sollen. Entsprechend ist auch im Bereich des formellen Asylrechts auf die unterschiedlichen Regelungsebenen zu achten.