Katalog der §§ 28 - 35 SGB VIII

Aspekte bei Ermittlung der richtigen Hilfe

Bei Ermittlung der richtigen Hilfe ist auf mehrere wichtige Aspekte Rücksicht zu nehmen:


Anderweitige Angebote als Hilfe zur Erziehung

Es ist auch die Frage zu stellen, ob anderweitige Angebote des SGB VIII als Hilfe zur Erziehung in Betracht kommen.

Hierunter können z.B. Beratungsangebote, Angebote der Familienerholung oder der Betreuung Minderjähriger in Tageseinrichtungen fallen. Es ist nicht unumstritten, ob diese Maßnahmen auch als Hilfe zur Erziehung in Frage kommen.

Im Ergebnis kann eine Möglichkeit der Gewährung von an anderen Stellen im Gesetz geregelten Leistungen aber bejaht werden. Begründet wird dies mit einer ansonsten ungerechtfertigten Schlechterstellung des Anspruchsberechtigten und einer möglichen Versagung einer sinnvollen Hilfe.

 

Praxistipp: Reihenfolge der Prüfung

Bei der Prüfung der in Frage kommenden Hilfearten der §§ 28 – 35 SGB VIII kann man diese Arten der Reihe nach prüfen oder auch eine Vorprüfung dahingehend machen, 

  • ob der junge Mensch innerhalb der Familie bleiben soll (dann nur die §§ 28 – 32 SGB VIII einschlägig) oder 
  • ob es aus dieser gezielt herausgenommen werden soll (dann §§ 33 – 35 SGB VIII einschlägig).