1. Einleitung

Der Begriff "Minderbegabung" ist schwer einzugrenzen. Es gibt eine Fülle von Bezeichnungen, die allesamt verschiedene Facetten unterdurchschnittlicher Begabung kennzeichnen. So stellt sich beispielsweise die Frage, ob "Lernbeeinträchtigungen", "Lernschwächen", "Lernbehinderungen", "Lernstörungen", "Lernschwierigkeiten", "Lernbenachteiligungen" und viele mehr alle dasselbe Phänomen beschreiben oder nicht (Klauer & Lauth, 1997). Darüber hinaus wird hierdurch der Bereich geistiger Behinderung nicht abgedeckt, welcher ebenfalls klar als Minderbegabung bezeichnet werden kann.

Angesichts dieser begrifflichen Unschärfe findet in diesem Text im Wesentlichen eine Orientierung am schulischen System statt, wo der Schwerpunkt auf Förderung und Therapie liegt. Im Zweifelsfall wird auf das bayerische Schulsystem zurückgegriffen. Es werden – dem schulischen System entsprechend – die herkömmlichen Begriffe „Lernbehinderung“ und „geistige Behinderung“ unterschieden, auch wenn sie sich im Wandel befinden.