1. Die Rechtsquellen und der Aufbau der StPO

1.1. Hauptquellen

Wie bereits eingangs gesehen, liegt das Strafmonopol – und damit eigentlich auch das Strafverfolgungsmonopol – beim Staat. Damit auf der einen Seite eine möglichst effektive und auf der anderen Seite aber keine grenzenlose Strafverfolgung möglich ist, bedarf es gewisser Regeln. 
Hauptquellen des Strafprozessrechts sind zunächst die Strafprozessordnung (StPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) zu nennen. 
Die StPO enthält Regelungen über Ermittlungsmaßnahmen und ihre Voraussetzungen für eine verwertbare Beweis(-mittel-)gewinnung, das erstinstanzliche Verfahren, Rechtsmittel und besondere Verfahrensarten, wie die Nebenklage (ausführlicher dazu in den folgenden Themen im Kursraum), wo die Möglichkeit des betroffenen Bürgers besteht, sich der öffentlichen Klage anzuschließen, um seine persönlichen Interessen auf Genugtuung im Verfahren zu verfolgen (näher dazu, Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, Vor § 395 Rn. 1). 
Im GVG finden sich Regelungen über die sachliche Zuständigkeit, die Besetzung der Gerichte und Spruchkörper und den Aufbau der Staatsanwaltschaft.