Gestufter Schutz des Lebens
Requisits de compleció
3. Zeitraum bis zur Verschmelzung
Bis zur Verschmelzung von Ei- und Samenzelle sind diese nicht durch spezielle Normen geschützt. Werden Ei- oder Samenzelle im Körper einer Person geschädigt, so kommt lediglich eine Körperverletzung gem. §§ 223 ff. StGB in Betracht.