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  • Schauen Sie sich zur Einführung in den Kurs zunächst folgendes Video an:

      

      

  • Es gibt verschiedene Arten von Gesellschaften: Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Während die Personengesellschaften in ihrer rechtlichen Ausgestaltung auf die Gesellschafter als natürliche Personen bezogen sind, sind die Kapitalgesellschaften juristische Personen, deren Gesellschafter nicht persönlich haften. Hierzu soll im folgenden Kapitel unter Einbeziehung der verfassungsrechtlichen Bezüge ein Überblick verliehen werden.