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Die EU als singulärer Verfassungsverbund benötigt spezielle Regelungen, um mit den ihr zugewiesenen Kompetenzen regulieren zu können. Diese Kompetenzordnung, die speziellen Gesetzgebungsverfahren im Zusammenwirken von unionalen und mitgliedsstaatlichen Institutionen sind u.a. Gegenstand dieser Vorlesung. Sie sollen nicht theoretisch vor dem Hintergrund der Vertragsbestimmungen dargestellt werden, sondern auch konkret an einem Beispiel der EU-Gesetzgebung. Flankiert wird dieses
durch Präsentationen in einzelnen Bereichen der Gemeinschaftskompetenz, wie der Vertragsänderung und den Bestimmungen beim Austritt bzw. Eintritt in die Gemeinschaft. Konkret geht es dabei u.a. um die Reform des Wahlrechts zum EP und Vorschlägen zur Zukunft Europas. Ein weiterer Punkt ist die Darstellung des völkerrechtlichen und politischen Sachstands zum Krieg gegen die Ukraine sowie Pflichten aus Art. 5 NATO-Vertrag und Art. 42 Abs. 7 EUV.
Selbsteinschreibung (Student)
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