Zu Beginn der Vorlesung werden die Grundlagen des Kauf- und Werkvertragsrechts aus der Einführungsveranstaltung wiederholt und vertieft. Im Anschluss steht das Handelsrecht mit dem Kaufmannsbegriff, dem Handelsregister, der Firma, der Haftung bei Firmenfortführung, der Prokura und Handlungsvollmacht, dem Handelsvertreter und -makler, den Handelsgeschäften, dem Handelskauf sowie den speziellen handelsrechtlichen Verträgen (§§ 383 ff. HGB) im Mittelpunkt. Schließlich wird im Rahmen des Ge- sellschaftsrechts auf die einzelnen Formen der Personen- und Kapitalgesellschaften eingegangen, dabei werden auch neuere europarechtliche Einflüsse (z.B. SE – Societas Europaea; Europäische Aktiengesellschaft) behandelt. Abrundend werden dann auch weitere ausgewählte Fragestellungen des Wirtschaftsprivatrechts überblicksartig besprochen.
- Dozent: Peter Kreutz