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Zum Gegenstand hat die Allgemeine Staatslehre die Untersuchung der inneren und äußeren Gegebenheiten eines Staates ohne einen konkreten Staat ins Blickfeld zu nehmen. Generalisierend stellt sie vielmehr die staatstypischen Merkmale der drei Elemente-Lehre, die Souveränität von Herrschaften, Gebietskörperschaften, den Aufbau und Untergang von Staaten, Staatsformen, der Staatsangehörigkeit u.v.m. des Staates dar. Das unterscheidet sie vom Fach Staatsrecht, welches sich lediglich mit den Fragen eines bestimmten Staats auseinandersetzt.

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