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Ziel des Kurses ist es, dem Anfänger einen Überblick über System und Struktur des Erbrechts zu geben, seine wichtigsten Problembereiche zu behandeln und Interesse für erbrechtliche Fragestellungen zu wecken. Für Fortgeschrittene und Examenskandidaten werden zusätzlich vertiefende Hinweise und Fälle bereitgestellt. Im Mittelpunkt stehen dabei die Darstellung des gesetzlichen Erbrechts, die gewillkürte Erbfolge, das gemeinschaftliche Testament und der Erbvertrag. Außerdem werden die verschiedenen Formen der Zuwendung erörtert: Erbeinsetzung, Vor- und Nacherbschaft, Vermächtnis, Auflage. Schließlich sollen die Ausschlagung der Erbschaft, das Pflichtteilsrecht und die Miterbengemeinschaft erläutert werden.
Der Kurs dient dazu, Studenten der Rechtswissenschaft die für das Examen notwendigen Grundlagen im Erbrecht zu vermitteln und Studenten anderer Fachrichtungen die Möglichkeit zu geben, sich mit fachspezifischen erbrechtlichen Problemen auseinanderzusetzen.

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