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Der Kurs „Handelsrecht“ behandelt den relevanten Pflichtstoff im Handelsrecht für das Bestehen des Ersten juristischen Staatsexamens, möchte aber gleichzeitig auch Studierenden anderer Fachbereiche die Möglichkeit eröffnen, juristische Grundkenntnisse zu erwerben und mit Übungsmaterial ausgestattet zu werden.

Der Kurs verfolgt das Ziel einer systematischen Erschließung des Handelsrechts. In einer Einführung (Kapitel 1) werden die Relevanz des Handelsrechts als Prüfungsgebiet in juristischen Klausuren und im Examen dargestellt sowie die Herangehensweise an handelsrechtliche Fälle.

Kapitel 2 erläutert die verschiedenen Tatbestände, durch die Personen als Kaufleute qualifiziert werden. Im nächsten Teil des Kurses (Kapitel 3) werden das Handelsregister und der Rechtsschein besprochen. Das folgende Kapitel 4 befasst sich mit der Firma des Kaufmanns. Als Querschnittsthematik zwischen Handels- und Gesellschaftsrecht folgt in Kapitel 5 die Darstellung zum Unternehmen und zur Unternehmensübertragung. Kapitel 6 befasst sich mit den verschiedenen handelsrechtlichen Vollmachten. Im letzten Teil des Kurses (Kapitel 7) werden die klausurrelevanten handelsrechtlichen Besonderheiten näher beleuchtet.

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