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Die Aktiengesellschaft ist ebenso wie die GmbH eine Kapitalgesellschaft. Sie entsteht durch Neugründung oder durch Umwandlung einer bereits existierenden Gesellschaft. Bei jeder AG-Gründung stellen sich allgemeine dogmatische Grundfragen der entstehenden juristischen Person. Denn die Gesellschaft entsteht mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages zunächst als Vor-Gesellschaft und geht erst mit Eintragung ins Handelsregister im Wege der Universalsukzession mit allen Rechten und Pflichten auf die AG als juristische Person über. Im folgenden Kapitel soll der Ablauf der Gründung, die Kapitalaufbringung und den speziell für die Aktiengesellschaft bestehenden Fall der Nachgründung dargestellt werden.
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