Abschnittsübersicht

  • Liebe Studierende,

    dieser Kurs richtet sich – ausweislich der Kursbeschreibung – sowohl an Jurastudenten fortgeschrittenen Semesters als auch an diejenigen Studenten, deren jeweilige Fachrichtung von Fragen des Bauens mit beeinflusst wird, also insbesondere an Geologen, Städteplaner und Architekten. Das öffentliche Baurecht gehört nach § 18 Abs. 2 Nr. 5 lit. c) BayJAPO zum Pflichtfachstoff der Ersten Juristischen Staatsprüfung und wird vertieft in zahlreichen öffentlich-rechtlichen Schwerpunktstudienbereichen behandelt. Es ist damit nicht nur ein wichtiger Ausbildungsstoff der Juristenausbildung, sondern auch zentrales Ausbildungs- und Prüfungsgebiet im Nebenfachstudiengang Öffentliches Recht.

    Ziel der online-Vorlesung ist die verständliche und problemorientierte Vermittlung dieser komplexen, aber auch äußerst relevanten Rechtsmaterie. Dabei soll sie ergänzend zum physischen Lehrangebot der Hochschulen der Ausbildung und Prüfungsvorbereitung sowohl im juristischen als auch im nichtjuristischen Ausbildungsbereich dienen. Vor allem den Nebenfachstudenten soll damit ein erleichterter aber auch vertiefter Zugang zu diesem Rechtsgebiet gewährleistet werden.

    Prüfungen werden im Rahmen von Klausurleistungen erbracht werden. Diese bestehen sowohl - wie im juristischen Bereich üblich - aus fallbezogenen Aufgabenstellungen  als auch aus einzelnen Kontrollfragen.

    Im Interesse, den Kurs so ansprechend und aktuell wie möglich zu halten, sind kritische Anmerkungen und Hinweise jederzeit herzlich willkommen. Ferner sei ausdrücklich auf die Hoffnung des Kurserstellers hingewiesen, dass die Interaktionsmöglichkeiten, die eine virtuelle Veranstaltung wie ein solcher VHB-Kurs bietet, durch die Studierenden zahlreich und umfänglich genutzt werden. Dabei aufkommende Interessenschwerpunkte sollen dann, soweit mit den zeitlichen und personellen Kapazitäten irgend vereinbar und inhaltlich gegenüber der VHB vertretbar, direkt in der Kursgestaltung Niederschlag finden.

    In diesem Sinne wünscht Ihnen viel Vergnügen bei und Gewinn aus der intensiven Auseinandersetzung mit dem Öffentlichen Baurecht

    Ihr

    Prof. Dr. Ralf Brinktrine