Einführung
Herzlich willkommen zum Grundkurs Sachenrecht – der interaktiven Lernplattform für Juristen.
Die Plattform bietet einen Sachenrechtskurs für Studenten der Rechtswissenschaft. Im Einzelnen wird der Stoff des Mobiliarsachenrechts in zehn Kapiteln behandelt. Das Konzept des Kurses ist dabei auf die integrierte Vermittlung und Überprüfung von Wissen nach den individuellen Wünschen und Bedürfnissen des Nutzers gerichtet und umfasst im Kern drei Komponenten:
- Lerninhalte
- Aufgaben
- Fälle
Die Lerninhalte vermitteln in komprimierter Form das relevante Basiswissen zu den einzelnen Kapiteln. Dadurch erhalten Studenten, die noch nicht über grundlegende Kenntnisse des Sachenrechts verfügen, die Möglichkeit, sich in die Materie einzuarbeiten. Fortgeschrittene Studierende können die Lerninhalte zur raschen Repetition nutzen. Weiterführende Literaturhinweise erlauben die gezielte Vertiefung jedes Problembereichs.
Die Lernkontrolle gliedert sich in gezielte Wiederholungsfragen, Multiple-Choice-Fragen und Lückentexte. Mit diesen Instrumenten kann das über die Lerninhalte erworbene Wissen sogleich umgesetzt und abgefragt werden. Wer sich im Sachenrecht bereits sicher fühlt, kann unmittelbar auf dieses Leistungsangebot zugreifen und seinen Wissenstand überprüfen. Verknüpfungen mit den Lerninhalten gewährleisten den direkten Zugriff auf die theoretischen Grundlagen und erlauben dadurch bei Bedarf die Wiederholung des relevanten Basiswissens.
Der Jurist lernt am Fall. Daher ist die Bearbeitung von Fällen unerlässliche Voraussetzung der Wissensvermittlung und Lernkontrolle. Der Grundkurs Sachenrecht geht bei dieser Lernkomponente völlig neue Wege. Um eine eigenständige und betreuungsunabhängige Bearbeitung nach den individuellen Bedürfnissen des Nutzers zu ermöglichen, wurden zwei Formen der Online-Fallbearbeitung entwickelt. Zum einen kann der typische Prüfungsaufbau in einer Baumstruktur abgerufen und nach den einzelnen Prüfungspunkten bejaht oder verneint werden. Die sofort abrufbare Ergebniskontrolle zeigt die Richtigkeit oder eventuelle Fehler bei jedem einzelnen Prüfungsschritt und erlaubt so eine gezielte Rückkopplung. Zum anderen kann aber auch ein Fall individuell entwickelt werden. Die Bearbeiter haben hier die Möglichkeit, jeden Prüfungspunkt selbst zu definieren, zu formulieren und mit einer eigenen Begründung zu bejahen oder zu verneinen. Die Erfolgskontrolle erfolgt über eine sofort verfügbare Musterlösung, die die Bearbeiter in Beziehung zu ihrer eigenen Lösung setzen sollen, um so die Validität zu überprüfen.
Sie sind eingeladen, Ihre Kenntnisse zum Sachenrecht auf dieser Plattform aufzubauen oder zu vertiefen. Wie Sie bereits dem Titel des Kurses entnehmen können, umfasst die Lernplattform gegenwärtig noch nicht das gesamte Gebiet des Sachenrechts. Sie haben aber schon jetzt die Möglichkeit, das Kursangebot als Einstieg in das Recht der beweglichen Sachen oder zur Ergänzung Ihrer klassischen Vorlesungen zu nutzen.
Ihre Eindrücke und Erfahrungen helfen uns, das System noch weiter zu verbessern und den Nutzen für alle zu mehren. Anregungen, Fragen und Kritik können Sie auch per E-Mail (gksachenrecht@jura.uni-wuerzburg.de) an uns richten.
Viel Spaß und Erfolg!
Hinweis: Soweit Gesetzesvorschriften zu zitieren sind, sollte dies nach Absätzen und Sätzen in abgekürzter Form geschehen, also z.B. "§ 929 S. 1 BGB" oder "§ 986 Abs. 1 S. 1 BGB".