Notwendigkeit des Rechts

Das Recht wird als Kulturerscheinung in so gut wie allen entwickelten Gesellschaften angetroffen. Es sind mehrere Gründe, die rechtliche Regelungen in gewisser Weise unausweislich notwendig werden lassen. Einige davon seien im Folgenden herausgegriffen. Es geht um Sicherheit und Ordnung, um Lenkung, Gestaltung und Freiheitssicherung.

Urteil des Salomo
Das Urteil des Salomo - Fresko im Bischofspalast von Udine von Giovanni Battista Tiepolo.

 

Das Recht dient der Streitschlichtung und dadurch der Friedenssicherung. Recht ist – zwar nicht nur, aber auch – Konfliktregelungsinstrument. In dieser Funktion ist der Urtypus des Rechtsanwenders der Richter (nicht der Gesetzgeber): man denke nur an Salomo. Als Konfliktregelungsinstrument dient das Recht dazu, den Rechtsfrieden wiederherzustellen und zwischenmenschliche Konflikte zu schlichten. Leitmotivisch ist für den Sicherheits- und Ordnungszweck des Rechts die Vorstellung der Verhinderung bzw. Beendigung des Bürgerkrieges durch Etablierung eines staatlichen Souveräns gewesen. Stärkste staatsphilosophische Entfaltung hat diese Vorstellung bei Thomas Hobbes gefunden. Bei ihm ist das Recht urtypisch im Gesetzgeber und nicht (mehr) im Richter verkörpert. Rechtshistorisch diente das für alle geltende Recht des Verbotes jedweder Eigenmacht und der Überwindung der Fehde.