Rechtsphilosophie in einem engeren Sinn

 

Stahl
Friedrich Julius Stahl (1802-1861).

Im Kern aber, also in einem engeren Sinne, befasst sich die Rechtsphilosophie mit der Frage nach dem „guten“, „richtigenRecht.1 Es geht ihr um die Differenz zwischen Recht und Unrecht. Die so verstandene Rechtsphilosophie wird auch als „Rechtsethik“ bezeichnet.2

Einschlägige Titel wichtiger rechtsphilosophischer Studien belegen diesen Bezug der Rechtsphilosophie zu Fragen des richtigen Rechts und der Gerechtigkeit. Exemplarisch genannt seien an dieser Stelle: Karl Engisch, Auf der Suche nach der Gerechtigkeit. Hauptthemen der Rechtsphilosophie, 1971; Karl Larenz, Richtiges Recht, 1979; Otfried Höffe, Politische Gerechtigkeit, 1987.

Besonders deutlich und eindringlich ist dieser Zusammenhang von einem der bedeutendsten Rechtsphilosophen des 19. Jahrhunderts formuliert worden. Friedrich Julius Stahl, preußischer Protestant, formuliert den ersten Satz seiner mehrbändigen und 1870 in 5. Auflage erschienenen Philosophie des Rechts wie folgt: „Rechtsphilosophie ist die Wissenschaft des Gerechten“.3

1 Arthur Kaufmann, in: Staatslexikon, 7. Aufl., Bd. 4, Sp. 705.
2
Vgl. Alexander Hollerbach, Art. Rechtsethik, in: Staatslexikon, 7. Aufl., Bd. 4, Sp. 692 ff.
3
Eine interessante und lesenswerte Gegenposition ist entfaltet bei Karl Bergbohm, Jurisprudenz und Rechtsphilosophie, 1892, S. 102 ff.