Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU I

Das Vereinigte Königreich trat am 31. Januar 2020 auf Grund des durch das am 24. Januar 2020 unterzeichnete Austrittsabkommen aus der Europäischen Union aus. Initiiert wurde der Austritt auf Grund der nach Art. 50 Abs. 2 EUV notwendigen schriftlichen Mitteilung über den Austritt, welche die damalige Premierministerin Theresa May am 29. März 2017 der Europäische Union übergab. Vorangegangen war das sog. Brexit-Referendum, bei dem 51,89 % der Teilnehmenden für einen Austritt votierten.

Im Mittelpunkt der weiteren Verhandlungen stand die Abwendung der Folgen des Art. 50 Abs. 3 EUV ("Die Verträge finden auf den betroffenen Staat ab dem Tag des Inkrafttretens des Austrittsabkommens […] keine Anwendung mehr“). Ansonsten würde von heute auf morgen sämtliches unionales Primärrecht im Vereinigten Königreich keine Anwendung mehr finden und infolgedessen aus unionaler Sicht das Vereinigte Königreich einen Drittstaat darstellen würde, ohne dass wesentliche gegenseitige rechtliche Verpflichtungen und Garantien existierten (sog. harter Brexit).

Daher handelte die EU mit dem Vereinigten Königreich zunächst das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (ABl. L 29 vom 31.01.2020, S. 7) aus. Mit Inkrafttreten dieses Abkommens trat Großbritannien aus der Europäischen Union aus. Neben wesentlichen Garantien für die Bürger, der Festsetzung von Zahlungsgarantien und weiteren Verpflichtungen zum Zwecke der „Scheidung“ der Parteien beinhaltete das Abkommen eine Übergangsphase, in derer das Recht der Europäischen Union weiterhin im Vereinigten Königreich Anwendung finden sollte. Hintergrund dieser Regelung war es, dass in dieser Übergangsphase ein Abkommen über die zukünftige Beziehung zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich ausgehandelt werden, welche die weiteren wirtschaftlichen und politischen Beziehungen regeln sollte.

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