Europäische Verfassung? - Vertrag von Lissabon

Im Jahr 2007 wurden sodann Bulgarien und Rumänien in die EU aufgenommen.

Am 13. Dezember 2007 wurde der gescheiterte Verfassungsprozess wieder aufgenommen und der Vertrag von Lissabon von den 27 EG Staaten unterzeichnet. Der Vertrag von Lissabon änderte alle Vorgaben der vorherigen Verträge, strukturierte die EG zur EU um, einer Europäischen Union mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die bisher bestehende Säulenstruktur des vorherigen Primärrechts wurde abgeschafft. Die Grundrechtecharta erhielt durch diesen Vertrag mit Art. 6 EUV Primärrechtsrang.


Auch die Befugnisse des Europäischen Parlaments wurden ausgeweitet, es wurde ein geändertes Abstimmungsverfahren für den Rat festgesetzt, die europäische Bürgerinitiative eingeführt, ein ständiger Präsident für den Rat der Europäischen Union geschaffen, einen Hohen Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik bestimmt und die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen vereinbart.

Um dem Scheitern des Verfassungsvertrages Rechnung zu tragen, verzichtete man bewusst darauf durch den Vertrag von Lissabon eine Verfassung für die EU zu schaffen. Am 1. September 2009 trat der Vertrag von Lissabon in Kraft.


Der Beitritt Kroatiens erfolgte am 01. Juli 2013.

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