Vertrag von Maastricht und Schengen-Abkommen

Ein weiterer wichtiger Meilenstein war der Vertrag von Maastricht, der am 7. Februar 1992 in Maastricht unterzeichnet wurde. Durch diesen Vertrag wurde die EWG zur EG umstrukturiert. Weiterhin wurde die Unionsbürgerschaft mit entsprechenden politischen Teilhaberechten geschaffen (siehe Art. 17- 22 EGV a.F.). Grundlegend beinhaltet er die Vorschriften für eine gemeinsame Währung, Vorgaben für die Außen- und Sicherheitspolitik und die Zusammenarbeit in Justiz und Inneres. Die Regelungen des Vertrags von Maastricht waren zu einem großen Teil als Versuchsregelungen für eine Übergangszeit geschaffen worden.

Zwei Jahre später kam es zum Beitritt Österreichs, Finnlands und Schwedens.

Am 26. März 1995 trat das Schengener Übereinkommen in Kraft.

Im Jahre 1997 wurde sodann der Vertrag von Amsterdam unterzeichnet, der auf dem Vertrag von Maastricht aufbaut und die Reform der EG-Organe regelte sowie die Stärkung der Bürgerrechte und die Förderung der Beschäftigung weiter vorantrieb. Durch diesen Vertrag wurde, zur besseren Verwirklichung des Binnenmarktes, das Schengener Abkommen in das Gemeinschaftsrecht übernommen. Weiterhin erhielt die EU Kompetenzen im Bereich Visa, Asyl und Einwanderung, um die durch den Wegfall der Binnengrenzkontrollen entstandenen Sicherheitsdefizite kompensieren zu können. Im Hinblick auf die fortschreitende Integration wurde die Möglichkeit der verstärkten Zusammenarbeit zwischen einem Teil der Mitglieder der EG geschaffen und das Gesetzgebungsverfahren generell effektiviert.

Im Jahre 1999 wurde der Euro als Buchwährung in elf Ländern eingeführt, Banknoten und Münzen wurden jedoch erst im Jahr 2002 in Umlauf gebracht. Das Vereinigte Königreich, Dänemark und Schweden nahmen an der Währungsunion aber nicht teil.

Completou 100% da lição
100%