Gründung der EG - Agrarsektor und Folgezeit

Um den gemeinsamen Markt auch für Produkte des Agrarsektors zu verwirklichen, wurde im Jahre 1962 eine gemeinsame Agrarpolitik beschlossen. Diese hatte das Ziel, die Produktion von Nahrungsmitteln in den Mitgliedstaaten effizienter zu gestalten und durch Marktstützungsmaßnahmen europäische Agrarprodukte konkurrenzfähig gegenüber Importen zu machen. Wie grundlegend die gemeinsame Agrarpolitik die weitere Integration beeinflusste, zeigte sich schon im Jahre 1965, in dem die französische Regierung die Entsendung eines Vertreters zu den Sitzungen des Rates unterließ (sog. „Politik des leeren Stuhles“), um so Entscheidungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik zu verhindern.

Somit existierten drei voneinander getrennte Gemeinschaften: die EGKS, die EWG und die EAG. Jede dieser Gemeinschaften besaß eigene Organe, welche sich untereinander abstimmen mussten. Um die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinschaften zu vereinfachen, wurde im Jahre 1967 durch den EG-Fusionsvertrag die Zusammenlegung der Organe der EWG, Euratom und der EGKS beschlossen. Für diese nahmen sodann der Rat und die Kommission ihre Tätigkeit auf.

In der Folgezeit entwickelte sich ein gemeinsamer Markt auf europäischer Ebene, die Entwicklung wurde jedoch durch die im innergemeinschaftlichen Handel anfallenden Binnenzölle erschwert, da sie Exporte in andere Mitgliedsstaaten weniger attraktiv machten. Daher wurden, um die Verwirklichung des Binnenmarktes weiter voran zu treiben, die Binnenzölle im Jahre 1968 abgeschafft und so der freie Handel auf dem Binnenmarkt zwischen den Mitgliedsstaaten erst vollständig ermöglicht .

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