Gründung der EG - Gemeinsamer Markt

Für die EGKS nahm sodann im Jahre 1953 der Europäische Gerichtshof seine Arbeit auf. Zunächst war der EuGH nur für Streitigkeiten innerhalb der EGKS zuständig, nach der Gründung der EWG und der EAG wurde seine Zuständigkeit auf diese Gemeinschaften erweitert.

Die Erfolge, welche die EGKS zeitigte, führten zu einer Forcierung des sektoralen Vorgehens auf dem Gebiet der Wirtschaftspolitik. So wurde im Jahre 1956 im Bericht des Spaak- Ausschusses die Schaffung eines gemeinsamen Marktes vorgeschlagen. Dieser Vorschlag enthielt im Wesentlichen die institutionellen Grundlagen der EU, wie sie heute bestehen. Ein zweiter Meilenstein in der Entwicklung der Europäischen Union war im Jahre 1957 der Abschluss der römischen Verträge. Der Vertrag über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sah die Errichtung und Strukturierung eines gemeinsamen Marktes binnen 12 Jahren vor. Zur Verwirklichung dieses Marktes wurden die Verkehrsfreiheiten für Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital geschaffen.

Der Vertrag über die Europäische Atomgemeinschaft (EAG) hingegen sah die Errichtung einer Gemeinschaft zur Bildung und Entwicklung von Kernindustrien (Euratom) vor. Diese besteht noch bis zum heutigen Tage.

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