1. Überblick

Die Sicherstellung der allgemeinen Handlungsfreiheit ist rückblickend für die vorherigen deutschen Verfassungen eine Neuheit. So ist schon in Anbetracht des Art. 114 WRV, der die Freiheit der Person umfasste, darüber gestritten worden, ob man darunter auch die allgemeine Handlungsfreiheit fassen könnte.

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