1. Einstiegsfall (nachgebildet BVerfG NJW 2006, 751)

Der Bundestag erlässt ein Gesetz (§14 LuftSiG), dass es dem Bundesminister für Verteidigung erlaubt, im Falle der Kaperung eines Passagierflugzeuges den Abschuss desselben zu befehlen, wenn die Vermutung nahe liegt, dass es zur Tötung vieler, am Boden befindlicher, Menschen dienen soll. Die Problematik des Einsatzes der Bundeswehr im Inneren bleibt bei der Bearbeitung außer Betracht.

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