Erfassen des Sachverhalts
Hinweise zu Beispielsfall 2
Beispiel:
Als es M eines Abends in der Studenten-WG in der Wohnung unter ihr aufgrund einer Feier zu laut wird, ruft sie die Polizei. Als diese den Schall-Wert in ihrer Wohnung messen wollen, entdecken sie Marihuana und verurteilen M deshalb zu einer Geldstrafe. M ist davon überzeugt, dass das Strafurteil nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist, denn im Gegensatz zu ihr waren weder die Veranstalter noch die Teilnehmer an der besagten Feier einer Bestrafung zugeführt worden. Außerdem sieht M in dem Strafurteil einen verfassungswidrigen Eingriff in ihre Freiheit.
Der Klausurersteller hat hier also einen Hinweis darauf gegeben, dass der Bearbeiter zwingend auf den Gleichheitsgrundsatz eingehen muss sowie auf die Freiheitsgrundrechte, wie die Handlungsfreiheit.
Anstatt von vornherein einen allgemeinen Groll gegen jeden Klausurersteller zu hegen, der Ihnen eine solche schwierige Klausur gestellt hat oder ähnliches, hat es deutlich mehr Sinn, ihn als Ihren einzigen Verbündeten zu betrachten, der im Sachverhalt viele Tipps und Hinweise auf den Lösungsweg bereithält. Man muss diese „nur“ finden und richtig interpretieren.
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