Hinweise zu Beispielsfall 1

Auch wenn Sie persönlich niemals Angst vor Pferden hätten und diese niemals als Bedrohung wahrnehmen würden, so kann dieses Argument nicht einfach abgestritten werden.

 

Hingegen ist bei der Frage der Grundrechtsberechtigung mangels anderer Angaben im Sachverhalt unproblematisch davon auszugehen, dass A Deutscher ist, da er so den „Normalfall“ des Anwendungsobjektes der von Ihnen zentral studierten Rechtsordnung darstellt.

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