Sachverhaltsquetsche/-dehnung

Was unter allen Umständen vermieden werden muss, ist eindeutige Angaben im Sachverhalt in unzulässiger Weise zu interpretieren (sog. Sachverhaltsquetsche / -dehnung). Es dürfen weder Angaben hinzugefügt werden, die sich diesem nicht unmittelbar entnehmen lassen, noch Angaben in das Gegenteil verkehrt werden.

 

Diese Dehnung passiert v.a. bei Konstellationen, in denen ein Fall vorliegt, der sich in einigen Punkten mit einem Ihnen bekannten Fall überschneidet, jedoch nicht zu 100 % inhaltsgleich ist. Hier dürfen die fehlenden bzw. abweichenden Daten nicht in den SV hineingelesen werden. Machen Sie sich bewusst, dass es sich um zwei unterschiedliche Fälle handelt! Kein Korrektor wird einen bekannten Fall stellen, sondern dieser wird in aller Regel extra für die jeweilige Klausur neu erstellt. Deshalb gilt: Der vorgegebene Sachverhalt ist Gesetz. Er ist auch nicht anzuzweifeln, egal wie sachlich falsch er Ihnen vorkommt. Kritische Kommentare könnten als persönlicher Angriff gewertet werden. Lesen Sie keine Ihnen bekannten Streitfragen in den Sachverhalt hinein, die dort nicht angelegt sind, und unterlassen Sie es, durch Sachverhaltsspekulationen rechtlichen Problemen aus dem Weg zu gehen.

 

Ist der SV unklar oder mehrdeutig, stellen Sie keine eigenen Interpretationen an, sondern gehen Sie vom Normalfall aus und legen ihn lebensnah, aber nicht allzu ergebnisorientiert aus.

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