Erfassen des Sachverhalts
Bearbeitervermerk oder Sachverhalt?
Was lese ich zuerst – Bearbeitervermerk oder Sachverhalt? Welche Vorgehensweise hier vorzugswürdig ist, daran scheiden sich die Geister.[1]
Wird zuerst der BV gelesen, so kann vermieden werden, dass der Fall vorschnell mit einem bekannten Rechtsproblem assoziiert wird, nach dem gar nicht gefragt wird. Zudem kann das Augenmerk direkt auf das Wichtige bzw. Gefragte gelegt werden. Überflüssige Arbeit kann verhindert werden.
Liest man zuerst den SV, kann so ein „unbefangenes“ Lesen ermöglicht werden, um zu verhindern, dass man sich auf bestimmte Teile des SV fixiert und andere gänzlich ausblendet bzw. für nicht wichtig erachtet.
Finden Sie hier eine Lösung, die für Sie am besten passt, es gibt keinen allgemein falschen oder richtigen Weg. Die Methode, die für Sie am besten passt, ist der für Sie richtige Weg. Dies können Sie durch Übung herausfinden und bleibt letztlich Ihrem Gusto überlassen.
[1] Zuerst BV: Möllers in Juristische Arbeitstechnik, § 2, S. 28 f.; zuerst SV: Putzke in Juristische Arbeiten, Kap. 1, S. 3.
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