Trends

Außer dem deutlichen Anstieg der Gesamtzahlen sind weitere Trends auszumachen:

Daumier
Honoré Daumier (1808-1879): Drei Anwälte im Gespräch,
Philipps Collection, Washington D.C.
Daumier hat außerdem überaus bissige Karikaturen des
französischen Rechtsstabs seiner Zeit angefertigt.

Es kommt in Folge der hohen Neuzulassungen zu einer zunehmenden Verjüngung der Anwaltschaft. Auch ist ein starker Anstieg des Frauenanteils zu verzeichnen: war 1963 nur 2,5 % und 1986 12, 6 % der Anwaltschaft weiblich sind es 2013 bereits 33,05% – schon allein wegen des höheren Anteils von Studentinnen ist ein weiterer Anstieg des Frauenanteils zu erwarten. Rückläufig ist die Existenz als Einzelanwalt oder als Sozius bzw. angestellter Anwalt einer kleinen Kanzlei mit wenigen Partnern; es dominieren zunehmend die „law firms“.

Das alles hat Auswirkungen auf das Selbstbild des Anwaltsberufs: die Erwerbsorientierung rückt stärker in den Vordergrund, so dass das Bild vom „unabhängigen Organ der Rechtspflege“ (vgl. § 1 BRAO) ein wenig verblasst. Nicht vergessen darf man eine gewisse Internationalisierung des Anwaltsberufs, deren Ursache unter anderem in der Dienstleistungsfreiheit im Europäischen Raum liegt. Auch der Grad der Spezialisierung nimmt zu; Idealbild war bis in die 1960er Jahre hinein das des Generalisten, während heute Fächer wie Umwelt-, Verbraucherschutz- oder Medienrecht, für die es damals noch gar keinen Begriff gab „heute ganze Scharen von Anwälten ernähren“.1

1 B.-O. Bryde, Juristensoziologie, in:H. Dreier (Hrsg.), Rechtssoziologie, S. 151 f.